Reglement SKEW


1.   Statuten und Organisation

1.1.

Die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen SKEW (im folgenden Kommission genannt) ist eine wissenschaftliche Kommission der Schweizerischen Botanischen Gesellschaft SBG. Sie wird in ihrer Arbeit unterstützt durch das "Forum für die Erhaltung von Wildpflanzen" (1.8.). Für spezielle Themen werden "Arbeitsgruppen" eingesetzt.

1.2.

Die Kommission besteht aus ca. 15 Mitgliedern, die im Bereich des Schutzes der Schweizer Flora arbeiten. Sie setzt sich aus 1-2 Vertretern von im botanischen Naturschutz tätigen Hochschul- und Forschungsinstituten, von botanischen Gärten, von kantonalen Naturschutzfachstellen, sowie aus je einem Vertreter vom Kanton Tessin, vom Bundesamt für Umwelt BAFU*, von Pro Natura und vom Zentrum des Daten-Verbundnetzes der Schweizer Flora ZDSF zusammen. Der Koordinator der SKEW mit der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen SKEK gehört der Kommission an.

1.3.

Die Kommission kann für die Arbeitsgruppen und für die Sitzungen auch externe Experten beiziehen.

1.4.

Die Auswahl der Kommissionsmitglieder wird durch die Kommission vorgenommen. Sie wählt einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der Vorstand der SBG bestätigt die Zusammensetzung der Kommission sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Die Amtsdauer aller Mitglieder beträgt 4 Jahre; sie sind wieder wählbar.   

1.5.

Der Ausschuss setzt sich aus ca. 5 Mitgliedern zusammen, aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten, der für das Sekretariat angestellten Fachperson, dem Koordinator der SKEW mit der SKEK und allenfalls weiteren von der Kommission bestimmten Mitgliedern. Der Ausschuss legt das Pflichtenheft des Sekretariates fest.

1.6.

Die Kommission trifft sich jährlich mindestens einmal zu einer Sitzung. Bei Abstimmungen entscheidet die absolute Mehrheit. Der Präsident hat bei Stimmengleichheit Stichentscheid. Beschlüsse können auch auf dem Korrespondenzweg gefasst werden. Die Fachperson für das Sekretariat wird von der Kommission bestimmt.

1.7.

Die Kommission erstellt einen jährlichen Bericht über ihre Tätigkeiten, stellt ein Budget auf und genehmigt die Rechnung.

1.8.

Jede an der Erhaltung von Wildpflanzen interessierte Person kann Mitglied des Forums werden und erhält regelmässig Informationen über die Kommissionstätigkeiten. Das Forum unterstützt die Arbeiten der Kommission durch Anregungen und Vorschläge. Das Forum tagt in der Regel einmal pro Jahr.




2.   Aufgaben

2.1.

Die Kommission hat die Erhaltung der genetischen Vielfalt der wild wachsenden Pflanzenarten in der Schweiz zum Ziel. Sie unterstützt auch Bemühungen für die Erhaltung der Artenvielfalt auf internationaler Basis.

2.2.

Sie begutachtet und unterstützt allenfalls wissenschaftliche und angewandte Projekte in der Schweiz, die den Artenschutz von Wildpflanzen beinhalten.

2.3.

Sie koordiniert die in der Schweiz laufenden Bemühungen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Wildpflanzen, regt neue Untersuchungen an und informiert über laufende Projekte und Ergebnisse sowie über neue Gefährdungen.

2.4.

Sie steht im Kontakt mit ausländischen und internationalen Organisationen ähnlicher Zielsetzung und wirkt an internationalen Projekten mit.

2.5.

Sie arbeitet in der Schweiz eng mit den botanischen Gärten und Hochschulinstituten, dem ZDSF, der SKEK, anderen zielverwandten Institutionen sowie dem BAFU, den kantonalen Naturschutzfachstellen und den privaten Naturschutzvereinigungen zusammen.

2.6.

Das Sekretariat erarbeitet die Grundlagen für die Kommissions- und Forumsarbeiten.

 

 

  • Insbesondere führt es in Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzstellen:

    • eine Adressenkartei aller im Artenschutz von einheimischen Pflanzen arbeitenden öffentlichen und privaten Institutionen
    • ein Verzeichnis aller in botanischen Gärten und an weiteren Stellen ex situ kultivierten oder in Samenbanken aufbewahrten Wildpflanzenarten (mit Herkunftsangabe), die in der ganzen Schweiz oder regional gefährdet sind
    • ein Verzeichnis aller laufenden Projekte, die sich mit dem Artenschutz von in der Schweiz einheimischen Pflanzen befassen


  • Weitere Aufgaben des Sekretariates sind:
    • Orientierung der botanischen Gärten, der eidgenössischen und kantonalen Naturschutzämter und Forschungsinstitute sowie interessierter Vereinigungen über Forschungsergebnisse, laufende Projekte und Lücken in der wissenschaftlichen Forschung und in bestehenden Inventaren,
    • Vermittlung von Kontakten zwischen interessierten Institutionen und Fachbereichen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Begleitung und Koordination von Projekten



3.   Finanzielle Mittel

3.1.

Die Einnahmen der Kommission bestehen aus:

 

  • Beiträgen des BAFU

 

  • Beiträgen von der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften SANW und der SBG,

 

  • Beiträgen für Projektarbeiten,

 

  • allfälligen Zuwendungen von anderer Seite.


3.2.

Der Aufwand des Sekretariates wird nach jährlichem Budget vergütet.


* vor 2006: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL