1. Einleitung
1.1. Rückblick
1992 zeigte eine Umfrage des Sekretariats, dass nur ein Teil der auf dem Schweizer Markt angebotenen Wildblumensamen einheimischer Herkunft waren. Diese Feststellung veranlasste die SKEW Empfehlungen für standortgerechtes Saatgut aufzustellen, die 1994 an einer Pressekonferenz präsentiert und anschliessend an die zuständigen Stellen verschickt wurden.
Nach einigen Jahren erachtete es die SKEW notwendig, die Empfehlungen zu überarbeiten. Die zweite Version, die in der Zeitschrift Agrarforschung (9 (1), I-XII, 3, 2002) publiziert wurde, enthält zusätzlich zu den empfohlenen Artenlisten auch Listen mit unerwünschten Arten sowie Angaben zu nützlichen Adressen und einschlägigen Publikationen. Sie berücksichtigt die neusten Bestimmungen für den ökologischen Ausgleich des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) und richtet sich nach der neuen Unterteilung der Schweiz in biogeographische Regionen des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (seit 2006: Bundesamt für Umwelt BAFU). Die vorliegende dritte Version wurde 2009 vorgenommen, sie enthält eine Aktualisierung der Adressen, Links und Literaturangaben sowie einzelen Anpassungen im Text.
1.2 Umfeld
Die ökologischen Ausgleichsflächen müssen mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betragen (3.5% bei Spezialkulturen). Dies ist nur eine der Bedingungen zur Erfüllung des ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und damit zur Berechtigung von Direktzahlungen (siehe Direktzahlungsverordnung, DZV). Die ökologische Ausgleichsflächen können für die Erhaltung der Biodiversität von grossem Wert sein. Voraussetzungen dafür sind Orte, die geeignete Umweltfaktoren aufweisen und Möglichkeiten zur Vernetzung mit bereits vorhandenen oder neu zu schaffenden entsprechenden biologisch wertvollen Lebensgemeinschaften bieten und eine langfristige Erhaltung garantieren. Unter den ökologischen Ausgleichsflächen gibt es auch Flächen die mit einheimischen Wildpflanzensamen begrünt werden, insbesondere Bunt- oder Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen, Säume und manchmal auch extensive Wiesen.
Diese Entwicklung der Landwirtschaftspolitik hat es erlaubt, dass Produzenten einheimische Wildpflanzen anbauen, und dass Samenfirmen verschieden Saatgutmischungen anbieten. Seit mehreren Jahren werden ökologische Ausgleichsflächen angelegt, aber auch in anderen Bereichen, wie Strassen- und Bahnböschungen, Siedlungen, Planierungsflächen in höheren Lagen, Naturschutzgebieten, Hecken und Teichen kommt Saat- oder Pflanzgut von Wildpflanzen regelmässig zur Anwendung. Der grosse Teil der heute verwendeten Mischungen enthält Samen schweizerischen Ursprungs und die verschiedenen Mischungen entsprechen ökologischen Bedingungen. Aber fast alle Mischungen entsprechen nur in einzelnen Punkten den Empfehlungen der SKEW, insbesondere was die Einhaltung der biogeographischen Regionen betrifft.
Beispiel einer Ökoausgleichsfläche: artenreiche Fromentalwiese (photo: W. Dietl, ART)
Bei der Verwendung von Wildpflanzen ist darauf zu achten, dass das richtige Pflanzenmaterial verwendet wird. Beim Ausbringen von standortsfremden Pflanzen ist nicht nur die langfristige Stabilität der betreffenden Vegetation in Frage gestellt, sondern es können sich auch unerwünschte Arten und fremde geographische Sippen auf Kosten der einheimischen ausbreiten, und diese in ihrem Bestand gefährden oder durch Einkreuzen fremder Merkmale verfälschen. Verschiedene Wissenschaftler haben auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Siehe die Publikationen von Vergeer et al. (2004), McKay et al. (2005), Frank & John (2007), Seitz et al. (2007). Lokale Ökotypen und Genotypen können so bedroht werden, was zur Folge hat, dass regionale Anpassungen verschwinden, was wiederum ein Verlust der Biodiversität bedeutet.
Die Erhaltung der Biodiversität ist auch im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz geregelt (NHG) oder in internationalen Abkommen wie das Biodiversitätsabkommen (CBD), welches in der Schweiz seit 1995 in Kraft ist.
Vermehrung und Ernte von Wildblumen in der Ostschweiz (Photos: J: Burri, Wildblumensamen Burri und UFA Samen)
Die vorliegenden Empfehlungen geben an, wie die betreffenden Lebensräume erfolgreich und naturschützerisch sinnvoll bepflanzt und wie Florenverfälschungen vermieden werden. Sie dienen der Erhaltung der Vielfalt einheimischer Pflanzen und Lebensgemeinschaften.








