Einleitung
Immer wieder werden von wohlmeinenden Personen seltene Pflanzenarten ausserhalb ihres historischen Verbreitungsgebiets in natürliche Pflanzengemeinschaften eingepflanzt, oder es wird wohl die richtige Art angesiedelt, aber die Pflanzenrasse und die Bedingungen am Ansiedlungsort entsprechen nicht jenen des Herkunftsorts. Dies führt zur Verfälschung der einheimischen Flora und kann sogar in gewissen Fällen die Überlebenschancen von Arten, die ohne hin schon bedroht sind, wesentlich verringern. Diese Tatsache hat die SKEW veranlasst, Empfehlungen zusammenzustellen, die sich auf die "Guidelines to be followed for conservation and recovery plans" (1994) des Europarats stützen.
Bevor eine Initiative ergriffen wird, muss die Erfahrung von Fachleuten beigezogen werden. Im Falle einer Wiederansiedlung ist es unerlässlich, die Naturschutzfachstelle des betreffenden Kantons darüber zu orientieren. Alle Aktionen zum Schutz bedrohter Arten - inkl. Saatgutproduktion, Neu- und Wiederansiedlung in der Natur - werden von den Koordinationsstellen SKEW und ZDSF (Zentrum des Daten-Verbundnetzes der Schweizer Flora) registriert. Zu diesem Zweck liegen den Empfehlungen zwei Formulare bei.
Empfehlungen für eine sachgerechte Ex situ-Kultur und Wiederansiedlung bedrohter einheimischer Wildpflanzenarten
(1997, 2008 z.T. angepasst)
Vorbemerkungen
Unter Ex situ-Kultur versteht man die Kultur von Arten ausserhalb ihres natürlichen Lebensraumes. Ex situ-Kulturen und anschliessende Wiederansiedlung von Arten sind eine Möglichkeit, das Aussterben von Arten zu verhindern. Die Ex situ-Kultur von Wildpflanzen darf allerdings keinesfalls als Ersatz für Massnahmen zum Schutz bestehender Populationen in der Natur (in situ) betrachtet werden. Im Idealfall ergänzen sich In situ-Schutz und Ex situ-Erhaltung. Besonders sinnvoll erscheint eine Ex situ-Kultivierung gefährdeter Arten dann, wenn diese anschliessend an geeigneten Orten innerhalb des historischen Verbreitungsgebietes wieder ausgebracht werden.
Das Ausbringen von Wildpflanzenarten ist jedoch umstritten (vgl. ANL 1980, Londo und Van der Meijden 1991). Grundsätzlich ist das Ausbringen von Samen weniger problematisch als das Anpflanzen von Individuen. Werden ältere Pflanzen ausgebracht, so wird die natürliche Selektion während der Jugendentwicklung ausgeschaltet. Im Falle extrem seltener Arten kann dies allerdings erwünscht sein.
In letzter Zeit sind verschiedene Publikationen zum Thema In situ-Schutz / Ex situ-Erhaltung bedrohter (Tier- und) Pflanzenarten erschienen (vgl. Literaturliste). Aufgrund der vorliegenden Literatur werden im Folgenden einige praktische Empfehlungen für die Gewinnung von Pflanzenmaterial, für Erhaltungskulturen und Wiedereinführung in die Natur von bedrohten einheimischen Pflanzen gegeben.
1. Punkte, die für die Ex situ Kultur einer gefährdeten Wildpflanze sprechen:
- Die Art ist europaweit, in der Schweiz oder regional bedroht (vgl. Moser et al. 2002).
- Bestimmte Populationen der Art sind unmittelbar gefährdet (z.B. durch
Baumassnahmen).
- Bestehende Populationen werden durch die Entnahme von Saatgut oder
Pflanzenteilen nicht beeinträchtigt. Vorsicht geboten ist besonders bei
kurzlebigen Arten, bei denen der Fortbestand der Populationen stark von
der Samenzahl abhängig ist.
- Geeignete Natur- oder Ersatzstandorte für die Wiederansiedlung sind vorhanden.
2. Institutionen
Bedrohte Arten sollten in erster Linie in Botanischen Gärten, die über erfahrene Fachleute verfügen, vermehrt werden. Wichtig ist die Absprache zwischen Botanischen Gärten und eventuellen weiteren Zwischenvermehrern wie kommerzielle Betriebe oder naturschutzaktive Privatpersonen.
3. Koordination und Information
Das Sammeln von Pflanzenmaterial (Samen, usw.), die Ex situ-Kultur und die Wiederansiedlung einer bedrohten Art müssen in enger Absprache mit den zuständigen kantonalen Naturschutzfachstellen erfolgen. Im Fall von Arten, die gesamtschweizerisch gefährdet sind (Kategorien EX, EW, RE, CR, EN und VU, vgl. Moser et al.), ist das SKEW-Sekretariat zu informieren. Hierfür ist das beiliegende Protokollblatt vorgesehen (siehe Anhang). Auskünfte über Erfahrungen mit der Anzucht von gefährdeten einheimischen Arten erteilen die LeiterInnen der Botanischen Gärten sowie das SKEW-Sekretariat, das auch weitere Kontaktpersonen vermittelt.
4. Sammeln von Saatgut und Pflanzenteilen für die Ex situ-Kultur
Nach Möglichkeit sind Proben von 10-50 Individuen pro Population zu sammeln. Dabei ist eine zeitlich gestaffelte Probennahme empfehlenswert. Offensichtliche Differenzierungen innerhalb von Populationen (z.B. unterschiedliche Mikrohabitate) sollten berücksichtigt werden. Die Probengrösse muss gewährleisten, dass alle beprobten Mutterpflanzen auch nach zu erwartenden Verlusten bei der Keimung, Jugendentwicklung etc. noch mit Nachkommen in der Ex situ-Population vertreten sind. Die Lebensdauer der meisten Samen wird durch trockene und kühle Lagerung (5 ºC) wesentlich erhöht.
5. Ex situ-Kultur
Nach erfolgreicher Vermehrung wird das Saatgut oder Lebendmaterial an (renaturierte) Wildstandorte zurückgeführt, an geeigneten Ersatzstandorten ausgebracht oder aber zur Weitervermehrung an interessierte Rendite-Betriebe und Privatpersonen abgegeben. Eine jahrelange Ex situ-Kultur einheimischer Gewächse ist in Botanischen Gärten aus Platzgründen nicht möglich. Ein gewisse Reserve an Saatgut sollte jedoch zurückbehalten werden.
Vor allem in Botanischen Gärten besteht die Gefahr von Bastardierungen mit Pflanzen der gleichen Art, aber anderer Herkunft, sowie mit verwandten Arten. Daher müssen Erhaltungskulturen, von denen Saatgut für Ansiedlungsprojekte gewonnen wird, isoliert gehalten werden.
Pflanzen, die schon seit Jahren in Botanischen Gärten kultiviert werden, sind nur bedingt für Ansiedlungsprojekte geeignet, da ihre Herkunft oft unklar ist, durch langjährige gärtnerische Kultur eine unerwünschte Selektion stattgefunden hat und häufig nur ein oder wenige Individuen oder Klone vorhanden sind (geringe genetische Vielfalt).
6. (Wieder-)Ansiedlung
Das für (Wieder-)Ansiedlungen verwendete Saatgut sollte, ausser in begründeten Ausnahmenfällen, aus der gleichen Region stammen (vgl. Biogeographische Regionen der Schweiz in Gonseth et al., Unterteilung in 11 Regionen).
Es ist empfehlenswert, bei Ansiedlungsprojekten zu untersuchen, unter welchen Bedingungen der Erfolg von Ansiedlungen am grössten ist (z.B. unterschiedliche Mikrohabitate, Aussaat auf den Boden oder in die Erde, unterschiedliche Aussaatzeitpunkte). Eine langfristige Erfolgskontrolle im Feld ist notwendig: siehe Monitoring.
Neben dem SKEW-Sekretariat, sind die Ansiedlungen auch dem ZDSF zu melden, anhand des Formulars für Einzelfundmeldungen. 1. Download-Formular -> unter "Bemerkungen": "ausgesetzte Pflanze" oder 2. On line-Formular -> unter "Weitere Angaben": "Herkunft der Population" (siehe Anhang).
Privatpersonen, die Wiederansiedlungen planen, sind gebeten, sich vorher mit einem botanischen Hochschulinstitut, mit der kantonalen Naturschutzfachstelle oder dem SKEW-Sekretariat in Verbindung zu setzen. Wir machen darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von im Gebiet nicht einheimischen Pflanzen bewilligungspflichtig ist gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz NHG Art. 23.
Nützliche Adressen
- SKEW (Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen):
Sekretariat, Frau S. Rometsch, Domaine de Changins, CP 1012, CH-1260 Nyon 1, tél. 022/ 363 47 28, E-mail sibylla.rometsch(a.t.)acw.admin.ch - ZDSF (Zentrum des Daten-Verbundnetzes der Schweizer Flora):
B. Bäumler (Koordinator), Case postale 60, CH-1292 Chambésy GE,
Tel. 022 418 51 98, E-mail beat.baumler(a.t.)ville-ge.ch
Anhang: Formulare
- SKEW: Protokollblatt
- ZDSF: Fundmeldeformular zum Herunterladen oder direkt on-line
Weiterführende Literatur
ANL (Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege). 1980. Ausbringung von Wildpflanzen. Tagungsberichte der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege 5:209-211.
Allen W.H. 1994. Reintroduction of endangered plants. BioScience 44(2):65-68.
Botanic Gardens Conservation International BGCI 1992. Cultivation and propagation methods for plants in Botanic Gardens: a sample database. 100 pp. [Mit 7-seitigem Fragebogen!]
Bowles M.L. and Whelan Ch.J.(eds.) 1994. Restoration of endangered species. Conceptual issues, planning, and implementation. Cambridge University Press, Cambridge.
Bramwell D., Hamann O., Heywood V. and Synge H. 1987. Botanic Gardens and the World Conservation Strategy. Academic Press, London (published for IUCN).
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UICN (Union mondiale pour la nature) 1998. Lignes directives de l'UICN relatives aux réintroductions. Préparées par le groupe de spécialistes de la réintroduction de la Commission de la sauvegarde des espèces de l'UICN. UICN. Gland, Suisse et Cambridge, Royaume-Uni. 20 p. [also available in English]
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