Heute stellen wir auf der ganzen Welt einen Rückgang der biologischen Vielfalt fest, für den hauptsächlich der Mensch verantwortlich ist. Durch seine Aktivitäten - Überbauungen, Industrialisierung, intensivierte Land- und Forstwirtschaft, Freizeitaktivitäten, usw. - wurden viele, für zahlreiche Organismen lebenswichtige Biotope zurückgedrängt oder verschwanden sogar ganz. Auch das Einführen fremder Arten bedroht die autochthonen Tiere und Pflanzen und trägt zur globalen Verarmung der Vielfalt bei.
Im Bewusstsein um die Bedeutung der biologischen Vielfalt für die Bewahrung der Ökosysteme und ihres grundlegenden Wertes in so verschiedenartigen Bereichen wie der Wirtschaft, den Wissenschaften, der Gesundheit, des Sozialen, der Erziehung und der Kultur, haben die Staaten nationale Gesetze und internationale Übereinkommen erarbeitet, in welchen sie sich verpflichten, die biologische Vielfalt für die zukünftigen Generationen zu erhalten.
Im Bereich der Erhaltung von Wildpflanzen gelten für die Schweiz hauptsächlich folgende Gesetze und Übereinkommen:
- Schweizer Gesetze
Natur- u. Heimatschutzgesetz 1966 (NHG; SR 451)
Verordnung über den Natur- und Heimatschutz 1991 (NHV; SR 451.1)
Umweltschutzgesetz 1983 (USG; SR 814.01)
Landwirtschaftsgesetz 1951, rev. 1998 (LwG; SR 910.1)
Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft 1998 (DZV; SR 910.13)
Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen
Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft 2001 (ÖQV; SR 910.14)
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) 2008 (FrSV; SR 814.911)
Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung) 2001 (PSV; SR 916.20) - Internationale Übereinkommen, Richtlinien und Strategien
Übereinkommen über die biologische Vielfalt CBD, Konvention von Rio. 1992, Vereinte Nationen
Ramsar Konvention, Übereinkommen über Feuchtgebiete internationaler Bedeutung. 1971, UNESCO
Washingtoner Konvention = CITES, Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. 1973, UNEP
Berner Konvention (SEV Nr.: 104), Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. 1979, Europarat
Directive Habitats, Fauna & Flora 92/43/CEE, Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. 1992, Europäische Union
Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen CBD
Europäische Strategie zur Erhaltung der Pflanzen Planta Europa, Europarat
- Zudem ist die Schweiz Mitgliedstaat nichtstaatlicher Organisationen, wie zum Beispiel:
IUCN (The World Conservation Union)








