Für die Erhaltung einer gefährdeten Art empfiehlt die SKEW, in erster Linie In situ-Massnahmen, d.h. Massnahmen am natürlichen Wuchsort, zu ergreifen. Manchmal genügt es, durch gezielte Schutz- und Pflegemassnahmen (z.B. Mähen, Entbuschen, Regulierung des Wasserstandes) geeignete Bedingungen zu schaffen, damit sich die Populationen erholen können.
Bleibt eine Art weiterhin gefährdet, so müssen Ex situ-Massnahmen, d.h. Kultur und Vermehrung in einem botanischen Garten, zur Hilfe beigezogen werden. Die so erlangten Samen oder Pflanzen werden zur Stärkung schwacher Populationen oder zur Wiederansiedlung neuer Populationen verwendet. Diese Aktionen müssen nach strengen Richtlinien durchgeführt werden und benötigen die Bewilligung des Kantons.
-> siehe Empfehlungen Ex situ-Kultur und Wiederansiedlung
Für ein erfolgreiches Artenschutzprojekt sind grundlegende Kenntnisse zur Biologie, Oekologie, Verbreitung und Gefährdung der betreffenden Art notwendig. -> siehe z.B. Merkblätter Artenschutz
Verbreitungskarten stehen beim ZDSF zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Angaben zur Aktualisierung dieser Karten dem ZDSF über das Fundmeldeformular zum Herunterladen oder direkt on-line mitgeteilt werden.
Sehr nützlich und so auch dringend empfohlen ist die Erstellung eines Aktionsplans vor der Umsetzung eines Arterhaltungsprojektes. Dieser fasst die Kenntnisse der Art zusammen, er beschreibt die bestehenden und erloschenen Wuchsorte mitsamt Lokalisierung, Populationsgrösse, Gefahren und geeigneten Massnahmen. Der Aktionsplan enthält eventuel auch Informationen zu den Kosten und den benötigten Finanzen, zum Zeitlan sowie den Verantwortlichen Instanzen.
Alle konkreten Aktionen und Massnahmen, welche zur Erhaltung der Art getroffen werden, sollen in einem Umsetzungsplan genau beschrieben und datiert werden.
Wichtig ist ferner, dass die Populationen gefährdeter Arten regelmässig überwacht werden. Nach durchgeführten Schutzmassnahmen kann so auch der Erfolg über mehrere Jahre hinweg kontrolliert werden. Solche Erfolgskontrollen sollen je nach Art und Gefährdungsursache jährlich, alle 2 oder alle 5 Jahre durchgeführt werden.
-> siehe Monitoring
In der Schweiz gibt es zahlreiche laufende Erhaltungsmassnahmen und Projekte in denen die Naturschutzfachstellen der Kantone, botanische Gärten, Universitäts- und Fachhochschulinstitute sowie private Botaniker zusammen arbeiten. Die Datenbank der SKEW gibt Auskunft zu den laufenden Massnahmen. Bei Beginn eines neuen Projektes wird empfohlen von den Kenntnissen und Erfahrungen, welche in ähnliche Projekten gesammelt wurden, zu profitieren.
Die SKEW unterstützt jährlich konkrete Aktionen zur Erhaltung prioritärer Arten. Folgende Informationen und Formulare dienen der Einreichung eines Projektes:
1. Rahmenbedingungen
2. Formular zur Projekteinreichung und Anfrage einer finanziellen Unterstützung
das Worddokument kann per e-mail zurückgeschickt werden
oder
das ausgefüllte PDF-Dokument kann per Post geschickt werden
Das Sekretariat der SKEW steht gerne für weitere Informationen zur Verfügung.








